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BVerwG, 01.03.1995 - 11 B 14.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Ufergrundstücksbelastungen im Wertermittlungsverfahren oder im Planverfahren - Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.10.1994 - 13 A 93.2562
- BVerwG, 01.03.1995 - 11 B 14.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1995 - 11 B 14.95
Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gehört mit der Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben, nicht nur die Benennung der Beweismittel, deren sich das Flurbereinigungsgericht hätte bedienen sollen, sondern auch die substantiierte Darlegung, welches Ergebnis von der Beweisaufnahme, deren Unterlassung gerügt wird, zu erwarten gewesen wäre und inwiefern dieses Ergebnis zu einer den Klägern günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]). - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1995 - 11 B 14.95
Es kommt hinzu, daß die Kläger bereits im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten waren und ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Flurbereinigungsgerichts am 20. Oktober 1994 einen Beweisantrag im Sinne des Beschwerdevorbringens nicht gestellt haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - ).